Als Voraussetzung dazu müssen Sie aktuell an einer Bielefelder Hochschule eingeschrieben sein und über den Aufenthaltsstatus nach § 16.1 (Studium) verfügen. Außerdem muss Ihr Herkunftsland auf einer Länderliste verzeichnet sein, die der ESG Bielefeld vorliegt.
In der Regel handelt es sich um eine einmalige Unterstützung. Eine mehrmonatige Unterstützung kann nur bei Studienabschlussphasen (BA- oder MA-Arbeit bzw. Physikum oder Staatsexamen) gewährt werden.
Gefördert werden können nicht: Studierende an Studienkollegs, Asylbewerber*innen, Promotionen (PHDs), Sprachschüler*innen, Angehörige deutscher bzw. europäischer Staatsbürger*innen, zweite Studiengänge, BaFöG-Empfänger*innen, Flugtickets und Kosten im Heimatsland.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die ESG Bielefeld wird Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen.
Für ein Beratungsgespräch senden Sie bitte folgende Unterlagen:
Leistungsnachweis bzw Notenspiegel
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung
Passkopie/Aufenthaltsbescheinigung
Kontoauszüge der letzten drei Monate über alle Konten
Mietvertrag
sämtlichen Schriftverkehr, der Ihre finanzielle Situation erklärt (z.B Rechnungen, Mahnungen etc)
Achtung: vor jedem weiteren Antrag an den Ökumenischen Notfonds müssen Sie zwingend die Teilnahme an einem entwicklungspolitischen STUBE-Seminar nachweisen!
siehe: stube-info.de
AKTUELL WERDEN ANTRÄGE PER MAIL BEARBEITET
Bitte schreiben Sie an: esg.pfarrer@uni-bielefeld.de
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