Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, bzw. diese Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Studienort ist Bielefeld (Immatrikualtionsbescheinigung)
- Aufenthaltstitel enthält §16.1 und ist aktuell gültig
- Nachweis über eine finanzielle Notlage (z.B. durch die Kontoauszüge der letzten drei Monate)
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Pass
- Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel
- Erststudium
- nicht älter als 35 Jahre zum Zeitpunkt des ersten Antrags
- nicht mehr als 16 Semester Studiendauer zum Zeitpunkt des ersten Antrags
- Herkunft aus einem Land, das eher zu den ärmeren Ländern gezählt wird.
Nicht gefördert werden können: Asylbewerber*innen, Promotionen (PHDs), Sprachschüler*innen, Angehörige deutscher Staatsbürger*innen, zweite Studiengänge, BaFöG-Empfänger*innen, Flugtickets und Kosten im Heimatland.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
AKTUELL WERDEN ANTRÄGE NUR PER MAIL UND TELEFON BEARBEITET.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: esg.pfarrer@uni-bielefeld.de
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